Fortbildung „Sozialrechtliche Grundlagen für die Beratungspraxis der EUTB“ ab Februar 2020

Sozialrechtliche Grundlagen für die Beratungspraxis der EUTB

Vom 06.02.2020 bis zum 03.07.2020 bietet die 1a Zugang Beratungsgesellschaft mbH die Fortbildung „Sozialrechtliche Grundlagen für die Beratungspraxis der EUTB“ in Gärtringen an. Im Rahmen einer zweitägigen Grundqualifizierung und vier Vertiefungsworkshops erhalten die Teilnehmenden Grundlagenwissen zu dem Teilhabe- und Leistungsrecht sowie der Eingliederungshilfe im Bundesteilhabegesetz.

Ab Februar 2020 können sich hauptamtliche EUTB-Berater/-innen im Rahmen der Fortbildung „Sozialrechtliche Grundlagen für die Beratungspraxis der EUTB“ Grundlagenwissen und ein systematisches Grundverständnis des Teilhabeleistungsrechts aneignen, um Rechtsansprüche ratsuchender Menschen mit Behinderung besser identifizieren zu können.

In der zweitägigen Grundqualifizierung erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über das SGB IX und ein systematisches Verständnis des Rechts der Teilhabeleistungen. Schwerpunkte sind das neue Recht der Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz und das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX. Vertieft werden diese Inhalte in den anschließenden Workshops, in denen die Teilnehmenden konkrete Frage- und Problemstellungen einbringen können.

Interessierte können sich noch bis zum 13.01.2020 per E-Mail an bildung@1a-zugang.de für die Fortbildung anmelden.

Weitere Informationen zu der Fortbildung finden Sie hier.