Digitale Barrierefreiheit
WCAG 2.2 / EN 301 549 / BITV 2.0 / BFSG
Am 28. Juni tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Mit dem BFSG wird die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) in Deutschland umgesetzt.
Wer ist verpflichtet?
- Alle öffentliche Stellen
- B2C-Unternehmen (ab 2 Mio. Jahresumsatz oder mindestens 10 Mitarbeiter*innen)
Was muss angepasst werden?
- Websites inklusve aller Medien und Dateien
- Digitale Anwendungen (Apps)
Ihre Vorteile
- Erfüllung rechtlicher Vorgaben und Gesetze (WCAG 2.2 / EN 301 549 / BITV 2.0 / BFSG)
- Stärkung Ihres positiven Markenimages
- Erweiterung Ihrer Kundenzielgruppe
- Verbesserung der Bedienbarkeit für Ihre Kund*innen
Unser Leistungsportfolio für Sie
- Beratung zu digitaler Barrierefreiheit gemäß der gesetzlichen Vorgaben
- Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit durch unser inklusives Team
- Erstellung von barrierefreien Dokumenten und Gebärdensprach-Videos
- Übersetzung von Inhalten in Leichte Sprache
Wir analysieren Ihre Produkte und Dienstleistungen gemäß der aktuellen gesetzlichen Vorgaben und beraten Ihr Team zur optimalen Umsetzung. Gemeinsam gestalten wir Ihr digitales Angebot für alle Menschen.
Kontaktieren Sie uns für eine erste Beratung. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!