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Barrierefreiheit ist Pflicht – gelebte Expertise in der 1a Zugang

Donnerstag, 11. September 2025

Seit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 sind viele Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Doch Barrierefreiheit ist mehr als Technik – sie ist eine Frage der Haltung, der Perspektive und der gelebten Inklusion.

Was bedeutet das BFSG für Ihr Unternehmen?

Das BFSG verpflichtet Anbieter digitaler Dienstleistungen, ihre Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind – unabhängig von individuellen Einschränkungen. Die Anforderungen orientieren sich anStandards wie WCAG 2.2 und EN 301 549, doch die Umsetzung ist nicht nur eine technische Herausforderung, sondern auch eine soziale Verantwortung.

Unsere Stärke: Beratung mit gelebter Erfahrung

Die 1a Zugang Beratungsgesellschaft unterstützt Unternehmen dabei, die gesetzlichen Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern sinnvoll und nachhaltig umzusetzen. Unser Ansatz: Expert*innen in eigener Sache – Menschen mit Behinderungen, die digitale Anwendungen aus ihrer Perspektive testen und bewerten.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Beratung zum BFSG: Wir erklären, was das Gesetz konkret für Ihr Unternehmen bedeutet und wie Sie rechtssicher handeln.
  • Partizipative User-Tests: Menschen mit Behinderung prüfen Ihre digitalen Angebote auf echte Nutzbarkeit – nicht nur auf formale Konformität.
  • Individuelle Handlungsempfehlungen: Wir zeigen Ihnen, wo Sie stehen und wie Sie Ihre digitalen Angebote barrierefrei und inklusiv gestalten können.
  • Workshops & Sensibilisierung: Unsere praxisorientierten Workshops ermöglichen einen Perspektivwechsel und stärken die Kompetenz Ihrer Mitarbeitenden im barrierefreien Denken und Handeln.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.1a-zugang.de/de/capito-stuttgart/digitale-barrierefreiheit.html

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    Gelungener Jahresabschluss der EUTB (Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung) der 1a Zugang und dem Landkreis Calw.

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  • 20. Dezember 2025

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